Mona Hofer
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Auf meine Nachfrage auf Facebook, ob bei einem ihrer Pferde die Sprunggelenke geröntgt wurden und Spat ausgeschlossen ist, wurde diese sofort vom Seitenbetreiber gelöscht.
Die Winkelung der Hinterbeine und der Hinweis, dass die Hinterbeine von Erwachsenen gehoben werden müssen, machen diese Frage völlig legitim
Spat muss nicht immer die Reitbarkeit einschränken, sollte aber mit potentiellen Käufern klar kommuniziert werden.
Scheinbar war es aber nicht die Intention hier transparent zu sein.
Das klingt jedenfalls alles sehr komisch und deswegen hier die klare Empfehlung, die Finger von diesem Händler zu lassen.
Im Anschluss würde ich dann per PN bombardiert und mit dem Anwalt bedroht, auch das glänzt nicht gerade mit Professionalität.
Nur als Hinweis, einen Mangel von dem man weiß, zu verschweigen, ist arglistige Täuschung. 😉
Kleiner Nachtrag:
Die Händlerin bietet 3 Monate gesundheitliche Garantie, hier dazu ein kleiner Auschnitt zur Rechtslage:
"Der Verkäufer haftet gemäß § 923 ff ABGB für jene Mängel, die das Pferd bereits bei der Übergabe hatte. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe auf, gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat."